In der Regel muss die Wallbox beim regionalen
Netzbetreiber angemeldet werden. Ab einer bestimmten Leistung ist auch eine
Genehmigung erforderlich (über 11 kW).
Formulare
Anmeldeformulare und Informationen zur Vorgehensweise sind bei den örtlichen Stadtwerken
und Energieversorgern erhältlich:
Mit Verabschiedung des neuen Wohnungseigentums-modernisierungsgesetzes
muss der Einbau einer Ladestation von den Miteigentümern künftig grundsätzlich gestattet
werden.
Mit Verabschiedung des neuen Wohnungseigentums-modernisierungsgesetzes
muss der Einbau einer Ladestation von den Miteigentümern künftig grundsätzlich gestattet
werden.