In der Regel muss die Wallbox beim regionalen
Netzbetreiber angemeldet werden.
Ab einer bestimmten Leistung ist auch eine
Genehmigung erforderlich (über 11 kW).
Anmeldeformulare und Informationen zur Vorgehensweise sind bei den örtlichen Stadtwerken und Energieversorgern erhältlich:
Mit Verabschiedung des neuen Wohnungseigentum-Modernisierungs-Gesetzes muss der Einbau einer Ladestation von den Miteigentümern künftig grundsätzlich gestattet werden.
Wir informieren
Sie gerne umfassend und führen
den gegebenenfalls notwendigen E-Check im Vorfeld
der Installation durch.