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Service-Kontakt:

regional & kommunal

Fördermöglichkeiten

Stadtwerke Karlsruhe

Förderprogramm Ladestationen

Lesen Sie hier weitere Informationen:


Wo wird gefördert?

Regional und überregional

Wer wird gefördert?

Kunden der Stadtwerke Karlsruhe aus Industrie, Mittelstand und Wohnungswirtschaft

Laufzeit?

Nicht beschränkt

Was wird gefördert?

  • Neukauf von Elektroladestationen mit Installation
  • Maximal 2 Ladestationen pro Antragsteller/Objekt

Voraussetzungen?

Förderantrag spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Ladestation

Förderhöhe?

Bis zu 340 EUR (netto)

Weiterführende Links:

Netze BW

Bonus Ladestation

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Wo wird gefördert?

Regional (Versorgungsgebiet Netze BW)

Wer wird gefördert?

Stromkunden im Versorgungsgebiet von Netze BW

Laufzeit?

Nicht beschränkt

Was wird gefördert?

  • Anmeldung einer Ladestation und Einrichtung eines zweiten Zählers, der Netze BW separaten Zugriff ermöglicht.

  • Maximal 2 Ladestationen pro Antragsteller/Objekt

Voraussetzungen?

Förderantrag spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Ladestation

Förderhöhe?

  • 50 EUR (Meldung); 200 EUR (Zugriff)
  • Verringerte Netzentgelte

Weiterführende Links:

Bundesministerium für Wirtschaft & Energie

LINOx BW

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Wo wird gefördert?

Regional: Kommunen + Städte mit hoher NOx-Belastung in Baden-Württemberg, beispielsweise Heilbronn, Heidelberg, Walzbachtal

Wer wird gefördert?

Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Reduktion der NOx-Belastungen in
Baden- Württemberg:
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder sonstige juristische Personen sowie Wohnungseigentums-Gemeinschaften

Laufzeit?

Bis 30.09.2022

Was wird gefördert?

  • Ladeinfrastruktur im privaten und halb-öffentlichen Raum (keine 24/7-Zugänglichkeit erforderlich).
  • Sach- und Investitionskosten für den Aufbau der Ladeinfrastruktur

Förderhöhe?

Förderquoten je nach Art des Antragstellers von 40%, 50%, 60% oder 100%

Weiterführende Links:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Charge@BW

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Wo wird gefördert?

Baden-Württemberg

Wer wird gefördert?

Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg

Laufzeit?

Nicht beschränkt

Was wird gefördert?

  • Installation von Ladepunkten inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting im nichtöffentlichen oder öffentlichen Raum

Voraussetzungen?

Die Infrastruktur muss mindestens 3 Jahre betrieben werden. Maximal werden 500 Ladepunkte gefördert

Förderhöhe?

Bis zu 2.500 EUR pro Ladepunkt

Weiterführende Links:

Sonstige Hinweise:

Zahlreiche weitere Förderprogramme des Ministeriums hier.

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg/ L-Bank

BW-e-Gutschein für E-Fahrzeuge

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Wo wird gefördert?

Baden-Württemberg

Wer wird gefördert?

  • Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaft.
  • Nur kleine und mittlere Unternehmen.

Laufzeit?

Nicht beschränkt

Was wird gefördert?

  • Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten von E-Fahrzeugen (vollelektrisch, Brennstoffzelle).
  • Förderung für max. 100 Fahrzeuge

Voraussetzungen?

Das Fahrzeug muss für mind. 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein.

Förderhöhe?

Bis zu 1.000 EUR pro Fahrzeug

Weiterführende Links:

Sonstige Hinweise:

Zahlreiche weitere Förderprogramme des Ministeriums hier.

Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW

Bundesförderung für effiziente Gebäude

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Wo wird gefördert?

Bundesweit

Wer wird gefördert?

Private Eigentümer von Wohnraum

Laufzeit?

Nicht beschränkt

Was wird gefördert?

Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Zusammenhang mit Sanierung, Neubau oder Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses oder der Umsetzung von Einzelmaßnahmen bei bestehenden Immobilien.

Voraussetzungen?

Einbindung eines Experten für Energieeffizienz ist erforderlich

Förderhöhe?

Zuschuss oder Kredit, je nach Modell von bis zu 37.500 EUR und mehr.

Weiterführende Links:

Wir sind Ihr kompetenter Meisterfachbetrieb
e-Innnungsbetrieb
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e-Check-Innungsfachbetrieb
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KNX-Partner
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EIB-Partner
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